Informationen

Was gehört zum Begriff „Vermögen“

  • Bankkonti / Aktien /Wertschriften
  • Lebensversicherungen
  • Fahrzeuge
  • Schmuck, Bargeld, Gold, Bilder, Kunst
  • Liegenschaften
  • Geld, dass man verliehen hat
  • Betriebsvermögen von Einzelfirmen

Im Kanton Aargau zahlt man für die ersten CHF 100’000 (für Ehepartner sogar CHF 200’000) keine Vermögenssteuern. In anderen Kantonen kann dieses  steuerfreie Vermögen varieren. Gerne informiere und berate ich Sie auch hierzu detailliert.

Als Krankheitskosten können Sie abziehen

  • Franchise/Selbstbehalte der Krankenkasse (Zusammenstellung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse am Anfang des Folgejahres
  • Brillen, Kontaktlinsen
  • Hörgeräte
  • Zahnarztkosten
  • Spitalkosten / Heimaufenthaltabzüge
  • selbst bezahlte Behandlungen, wie Massagen, Lymphdrainagen, Kinesiologie

Abzugsfähig ist derjenige Betrag, der 5 % des Reineinkommen übersteigt. Beispiel: Sie verdienen im Jahr Fr. 60’000.00, nach allen Abzügen bleiben Fr. 52’000.00, 5 % davon sind Fr. 2600.00. Wenn Sie nun alle ihre Krankheitskosten zusammenzählen, muss es den Betrag von Fr. 2’600.00 übersteigen. Man kann nur abziehen, was über Fr. 2600.00 liegt.

Auf Anfrage erstellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Zusammenstellung der bezahlten Franchise und Selbstbehalte für das ganze Jahr, senden Sie diese Liste mit. Bei einigen Kassen ist diese Liste nicht umsonst und kostet bis zu 10 Franken.

Weiterbildung

Eine Weiterbildung soll eine Schule/Kurs/Workshop für Fähigkeiten im angestammten Beruf sein. So können Sie als Schreiner nicht unbedingt eine Handelsschule als Weiterbildung abziehen, wenn Sie jedoch sich bestätigen lassen können, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz auch Büroarbeiten erledigen müssen, dann wird das akzeptiert. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft.

Berufliche Vorsorge – Säule 3a

Abzüge für selbstfinanzierte berufliche Vorsorge. Abzugsfähig sind alle Einlage in eine Säule 3a. Diese können als Abzug geltende gemacht werden , bei Bezug zahlen Sie aber (wenn auch weniger) Steuern dafür.

Ich berate Sie gerne, wie Sie diese Steuern für die Bezüge vor der Pensionierung optimieren können.

Berufliche Vorsorge – Säule 3b

Einzahlungen für selbstfinanzierte berufliche Vorsorga. Die Säule 3b ist nicht abzugsfähig, muss aber als Lebensversicherung als Vermögen deklariert werden. Bei Bezug werden keine Steuern fällig.

Quick Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme

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5745 Safenwil

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